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Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Buchungen von Fotoaufträgen

 

Allgemeines 

 

1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, ab hier AGB genannt, gelten für alle an Hans Richard Edinger, nachfolgend Fotograf genannt, erteilten Aufträge 

Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Absprachen, welche von den AGB abweichen, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch den Fotografen.

 

2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen wie z.B. Digital oder mittels Fachabzüge usw. 

 

II. Urheberrecht 

 

1. Das Urheberrecht der erstellten Lichtbildwerke bleibt immer beim Fotografen.

2. Die erstellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen, privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte    an seinen Werken, ist – sofern   nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars an den Auftraggeber über.

5. Der Besteller hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn die entsprechenden Nutzungsrechte nicht übertragen wurden.

6. Bei der Verwertung der Lichtbilder in Print- oder Onlinemedien ist der Fotograf als Urheber nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

7. Die RAW (Roh) Dateien verbleiben beim Fotografen und eine Herausgabe der unbearbeiteten Dateien erfolgt nicht.

 

III. Honorare, Eigentumsvorbehalt

 

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine Pauschale

festgelegt. Kosten für Labor und Material, Spesen, Requisiten, Studiomiete ect. sind vom Auftraggeber zu tragen. Sofern Kostenvoranschläge erstellt werden, sind diese unverbindlich. Treten Kostenerhöhungen ein, sind diese vom Fotografen anzuzeigen. Für die vereinbarte Produktionszeit aus Gründen überschritten die der Fotograf nicht zu vertreten hat, ist eine Erhöhung der vereinbarten Vergütung zu leisten. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf das Honorar ohne Mehrwertsteuer aus.

 

2. Der Fotograf trifft immer die Vorauswahl der Fotos und stellt diese mit Wasserzeichen auf einer, mittels Passwort und geschützten, Webseite zur dem Kunden zur Ansicht.  (Sofern eine erweiterte Bearbeitung der Fotos vereinbart wurde, wählt hier der Auftraggeber die entsprechenden Lichtbilder aus).

 

3. Die Freischaltung, also die Entfernung der Wasserzeichen auf den jeweiligen Lichtbilder erfolgt erst nach Zahlungseingang des Honorars. 

 

4. Bei Änderung der unter Punkt 3 aufgeführten Zahlungsweise zum Beispiel bei Ausfertigung der erstellten Lichtbilder durch Fotoabzüge, ist Honorar entweder sofort in bar oder binnen zwei Wochen nach Erhalt der Fotos zu zahlen. 

Kommt der Auftraggeber in Verzug. Ist ab Verzugsdatum das Honorar mit 15% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.

 

6. Dem Auftraggeber ist der Stil des Fotografen bekannt und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Erfolgen durch den Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.Die nachträgliche Bear­beitung von Licht­bildern des Fotografen und ihre Vervielfäl­ti­gung und Ver­bre­itung, dazu zählen auch Umfär­bung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbear­beitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht ges­tat­tet, es sei denn, es wurde eine geson­derte Vereinbarung getrof­fen. Der Auf­tragge­ber ist verpflichtet, bei Licht­bilder des Fotografen im Inter­net elek­tro­n­is­che Verknüp­fungen so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urhe­ber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

 

7.  Spesen (ab 100 km), sind nicht im Preis enthalten. Fahrkosten und ggf. eine Übernachtungspauschale  werden nach Vereinbarung gesondert erhoben.

 

 

IV. Haftung

 

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet

 ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays,Layouts, Negativen oder Daten haftet der

 Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bilder ,Negativen, digitalen Medien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche (etwa bei Hochzeitsaufnahmen) entfallen. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände

müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein.

2. Der Fotograf verwahrt die Lichtbildnisse bis einen Monat nach Auftragsabschluss. Danach ist er, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart, diese zu vernichten.

3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials bzw. der Datenträger. 

4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

5. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

 

V. Nutzungsrechte/ Persönlichkeitsrechte 

 

1. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und

 die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle

 und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet( ausgenommen gewerbliche Nutzung durch

 schriftliche Genehmigung). Eigentumsrechte werden nicht übertragen.

2. Zu Werbezwecken des Fotografen verwendete Fotos von Kundenaufträgen bedürfen eines „Model Release“ durch den Kunden. Diese kann mündlich, sollte aber schriftlich z.B. via Mail erfolgen. Bei Gruppenaufnahmen gilt diese für alle erteilt, wenn der Auftraggeber einer Veröffentlich zustimmt. 

 

 VI. Mitwirkungspflichten des Kunden

 

  Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.). Wird der Fotograf für Hochzeiten oder Veranstaltungen gebucht, wird der Kunde dem Fotografen eine Person nebst Kontaktdaten benennen, die

 ihm während der betreffenden Veranstaltung sowie 3 Stunden vor deren Beginn als verantwortlicher Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht..

 

VII. Leistungsstörung, Ausfallhonorar 

 

1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war,

entsprechend im Verhältnis. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist.

Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

2. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind.

Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

3. Stornierungen werden nur in schriftlicher Form anerkannt. Bei Stornierungen des Auftrages (Absage des Fototermins) durch den Auftraggeber wird die vereinbarte Vergütung in Höhe von 20% fällig.

 

VIII. Datenschutz

 

1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der

Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

IX. Digitale Fotografie

 

1.Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Der Urheber muss stets vermerkt sein.

2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

3. Für die Datenspeicherung verwende ich USB-Sticks oder CD-R, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch das Übertragen von uns gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leisten wir keinen Ersatz.

4. Bei Fotoabzügen kann es im Vergleich zu dem digitalen Bild zu geringen Farb- und Kontrastabweichungen kommen.

Dies beruht darauf, dass der Monitor der Kunden evtl. andere Kalibrierungs- und Farbeinstellungen aufweist. Es stellt daher keinen Reklamationsgrund dar.

 

X. Vertragsstrafe, Schadenersatz

 

1. Bei jeglicher unberechtigter Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,- € pro Bild und Einzelfall.

Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzsprüche.

2. Durch die ZifferVI.1.AGB vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

 

XI. Schlussbestimmungen

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen Hans Richard Edinger 

Die AGB gelten ab dem 01.11.2019

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